Samstag, Dezember 15, 2007

 

Drei salonfähige Unwahrheiten zur Blocher-Abwahl



In der heutigen Zeit genügt es, wenn eine bestimmte Aussage - und sei sie noch so falsch! - schlicht immer und immer wieder geäussert und via Medien kommuniziert wird, damit eine breite Öffentlichkeit diese Aussage letztlich für bare Münze hält, dass sie sich gleichsam im kollektiven Gedächtnis eines grossen Teils der Bevölkerung eingenistet hat. Viele derartige Unwahrheiten hört man derzeit im Zusammenhang mit der Blocher-Abwahl, weshalb ich an dieser Stelle versuchen will, mit einigen dieser Irrungen und Wirrungen - den schlimmsten - ein für alle Mal aufzuräumen. Sisyphus lässt grüssen...

Unwahrheit 1:


"Warum die Aufregung? Auch Ruth Metzler wurde 2003 als amtierendes Mitglied des Bundesrats abgewählt."

Fakt ist: 2003 wurde nicht die Person Ruth Metzler abgewählt. Vielmehr nahm man der Partei CVP, welche damals etwa 14% Wähleranteil aufwies, ihren zweiten Bundesratssitz weg und gab ihn der SVP, welche zum gleichen Zeitpunkt einen Wähleranteil von 27% vorweisen konnte. Metzler musste dran glauben, weil ihre (Wieder-)Wahl zeitlich vor dem dienstälteren Deiss erfolgte und weil sie nicht den Mut hatte, im nachfolgenden Wahlgang gegen Deiss anzutreten. Hätte der blasse Deiss Metzler seinen Sitz angeboten, wäre Metzler sofort gewählt worden. Wäre Blocher letzte Woche gewählt worden, wenn Sämi Schmid ihm seinen Sitz angeboten hätte?! Eben.

Unwahrheit 2:


"Die Wahl von Widmer-Schlumpf ist nichts Aussergewöhnliches. Insbesondere mit der SP wurde früher häufig genau gleich verfahren. Zuletzt wurde etwa Francis Matthey anstelle der offiziellen Kandidatin Christiane Brunner gewählt."

Fakt ist: Bei der Nichtwahl von Christiane Brunner galt es, den Sitz des aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen René Felber neu zu besetzen. Brunner war zwar die offizielle SP-Kandidatin, doch war sie - im Gegensatz zu Blocher - eben keine amtierende Bundesrätin, sondern eine Neu-Kandidierende. Brunner wurde nichtgewählt, Blocher wurde abgewählt. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Unwahrheit 3

"Eveline Widmer-Schlumpf ist eine stramm bürgerliche Politikerin."

Um diese Aussage zu widerlegen, muss man sich gar nicht erst die Mühe machen, ihr bisheriges politisches Wirken als Bündner Regierungsrätin unter die Lupe zu nehmen. Sie allein aufgrund ihres Aussehens als Linke zu bezeichnen, wäre hingegen ein wenig gemein (wenn auch nicht völlig abwegig...). Den Hinweis darauf, dass es wissenschaftlich erwiesen ist, dass Frauen durchs Band im Schnitt weiter links politisieren als Männer, könnte man als antifeministisch abtun. Entscheidend ist denn auch etwas ganz anderes: Diese Frau hat die wichtigste Rolle in der politischen Intrige gespielt, welche zur Abwahl des stramm bürgerlichen (sic!) Bundesrats Blocher geführt hat. Sie hat damit der Wahlverliererin SP dazu verholfen, ja es ihr überhaupt erst ermöglicht, ihr allergrösstes Ziel (ein Ziel, auf welchem praktisch der gesamte linke Wahlkampf überhaupt basierte) zu erreichen. Dies stellt einen hochgradig politischen Akt Widmer-Schlumpfs dar. Ein Akt, welcher sie für den Rest ihres politischen Lebens vor jedem vernünftigen Bürgerlichen in Erklärungsnotstand bringen muss.
Comments:
Unwahrheit 1: Es dürfen Bundesräte abgewählt werden, wenn sich dies auf irgendeine Art und Weise rechtfertigen lässt. So zum Beispiel, in dem man die arithmetische Konkordanz ins Spiel bringt. Gegenargumente der abgewählten Person und deren Partei müssen - so einleuchtend sie auch sein mögen - nicht beachtet werden.

Unwahrheit 2: Wenn die Mehrheit des Parlaments Personen die Wahl in den Bundesrat verweigern kann, weil sich diese aus ihrer Sicht nicht für das Amt eignen, sollte es auch möglich sein, einen bestehenden Bundesrat abzuwählen, weil sich dieser in der letzten Legislatur als untauglich erwiesen hat. Auch hier bestimmt nicht der Abzuwählende die Regeln, nach denen abgewählt wird, sondern die Mehrheit des Parlaments.

Unwahrheit 3: Siehe Wieso Evelyn Widmer-Schlumpf eine Linke ist.
 
für was wahlen wenn man nicht einen abwählen darf???

ich finde es gut das sich die bundesräte in zukunft nicht mehr allzu sicher sein können! den die sind tatsächlich für "das volk" in diesem amt und nicht für irgendeine elite oder intressensgemeinschaft!
 
Ich halte es zwar für einen kapitalen Fehler, dass Blocher abgewählt wurde, sage aber nirgends, dass das Parlament keinen Bundesrat abwählen dürfe!

Man soll jetzt nur nicht so tun - und daher die Unwahrheiten 1 und 2 -, als hätte es so etwas in jüngerer Zeit schon mal gegeben...
 
Brunner wurde nichtgewählt, Blocher wurde abgewählt. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Ehm...Das ist nicht möglich. Abgewählt werden kann niemand im Bundesrat. Er kriegt nur keine Verlängerung seines Mandats. Nach deiner obigen Auslegung wurde auch Ruth Metzler abgewählt, nur so nebenbei. Schliesslich hat man ihr auch keine Verlängerung "gegönnt".;)
 
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